Wissenswertes

- ein vom Gericht bestellter Sachverständiger kann nicht wegen erwiesener Unfähigkeit, sondern nur wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelegt werden

- auch ein (nachgewiesenermaßer) falsches Gutachten, das von einem vom Gericht beauftragten Gutachter erstellt wurde, bleibt Bestandteil der Gerichtsakte und wird evtl. (in Teilen) beim laufenden Prozess oder in zukünftigen Verfahren verwendet werden, auch wenn danach z.B. ein "Obergutachten" erstellt wurde

- die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ist schwierig und wird von den Gerichten unterschiedlich und häufig nicht vorhersehbar entschieden

- die beweispflichtige Partei hat ein deutlich höheres Risiko im Prozess zu unterliegen

- ein Privatgutachten (=Parteigutachten) muss vom Gericht ernst genommen und kritisch gewürdigt werden; es ist aber kein Beweismittel, sondern "nur" ein substantiierter Parteivortrag

- bei einem Selbständigen Beweisverfahren befinden sich die Parteien (noch) nicht im Streit - auch wenn es den Prozess verkürzen soll, so hat der Antragsgegner einige Möglichkeiten nach der Zivilprozessordnung [ZPO] das Verfahren zu verlängern

- eine außergerichtliche Einigung bietet fast immer Vorteile, aber sehr häufig lehnt die Partei, die vermutlich bei einem Gerichtsverfahren unterlegen würde, ein solches Verfahren ab

- falls eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, sollte man sich möglichst detailliert mit den verschiedenen Verfahren beschäftigen; falls alle Parteinen durch Rechtsanwälte vertreten sind und ein anwaltlicher Vergleich geschlossen werden soll, ist dies i.d.R. eine sehr gute Lösung

- Mediation eignet sich sehr gut bei sehr großen Streitwerten (da die Verfahrenskosten und die Verfahrensdauer meistens sehr gering sind). Die allermeisten Mediatoren sind hierfür jedoch ungeeignet - sodass es schwierig ist, einen geeigneten Mediator zu finden

- ein Schiedsgutachterverfahren vertraglich zu vereinbaren sollte sehr gut überlegt und entsprechend detailliert formuliert werden

- ein Schiedsgerichtsverfahren ist meist qualitativ ähnlich dem Verfahren vor einem staatlichen Gericht, aber häufig deutlich teurer