Gutachtenarten:

  • "Gerichtsgutachten" (ein vom Gericht bestellter Sachverständiger erstellt im Auftrag eines staatlichen Gerichts ein (schriftliches) Sachverständigengutachten gemäß Beweisbeschluss)
  • Obergutachten (Wenn das vom Gericht beauftragte Gutachten sich z.B. wesentlich von einem Privatgutachten unterscheidet und das Gericht erhebliche Zweifel daran hat, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige ein korrektes Gutachten abgeliefert hat, kann es auf Antrag einer Partei einen "Obergutachter" bestellen)
  • Die Zivilprozessordnung unterscheidet sich (deutlich) von der Strafprozessordnung; Sachverständigengutachten im Strafprozess sollten sich trotzdem sachlich nicht von denen im Zivilprozess unterscheiden
  • Privatgutachten (alle nicht vom Gericht (oder von der Staatsanwaltschaft) beauftragte Gutachten)
  • Wertgutachten (siehe auch: Veröffentlichung Bewertung von WertgutachenBeauftragung von (Wert-)Gutachten)
  • Gegengutachten (ein i.d.R. Privatgutachten, dass Mängel in einem vorliegenden Gutachten (Privat- oder Gerichtsgutachten) aufzeigen soll)
  • Medizinische oder Psychologische Gutachten oder ähnliches werden hier nicht behandelt